Zu Beginn jeder Diagnostik und Therapie in meiner logopädischen Praxis müssen Sie mit Ihrem Arzt sprechen. Verschiedene Ärzte können Ihnen eine Heilmittelverordnung ausstellen. Im Wesentlichen sind dies:
Die Behandlung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Die Therapiedauer sowie die wöchentliche Frequenz richtet sich nach Schweregrad und nach Beurteilung des Arztes. Diese beträgt 30, 45 oder 60 Minuten und findet meist 1-2-mal in der Woche statt. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, meine logopädische Praxis zu besuchen, führe ich gerne nach ärztlicher Anordnung Hausbesuche durch, um Ihnen trotz eingeschränkter Mobilität ein umfangreiches Behandlungsangebot bieten zu können.
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